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   VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10   

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https://dejure.org/2010,17045
VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10 (https://dejure.org/2010,17045)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.08.2010 - 27 F 820/10 (https://dejure.org/2010,17045)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. August 2010 - 27 F 820/10 (https://dejure.org/2010,17045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 VwGO, § 189 VwGO, § 3 IFG, § 9 KredWG
    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit eines Antrags bezogen auf eine für rechtswidrig zu erklärende Sperrerklärung des Bundesministeriums der Finanzen; Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zur Erteilung von Auskünften an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 2; IFG § 3 Nr. 4; KWG § 9 Abs. 1
    Statthaftigkeit eines Antrags bezogen auf eine für rechtswidrig zu erklärende Sperrerklärung des Bundesministeriums der Finanzen; Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zur Erteilung von Auskünften an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10
    Dadurch ist diese bereichsspezifische Verschwiegenheitsvorschrift als dem Anspruch auf Informationszugang entgegenstehender Ausnahmegrund in das Informationsfreiheitsgesetz integriert (vgl. Beschlüsse des 6. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, und vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 -, beide Juris).

    Dies ist von der Behörde - und hier in der Sperrerklärung - in Form einer nachvollziehbar begründeten, durch konkrete Fakten untermauerten Prognose darzulegen (vgl. Hess VGH, Beschlüsse vom 2. und 24. März 2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05

    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10
    Die im § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO vorgeschriebene Ermessensabwägung der obersten Aufsichtsbehörde stellt damit im Verhältnis zu den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften - hier des Informationsfreiheitsgesetzes - eine prozessuale Spezialnorm dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 20 F 5.05 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42, zum Berliner Informationsfreiheitsgesetz).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10
    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334, und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).
  • VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08

    Beweisverfahren - Verweigerung des Informationszugangs nach § 9 KredWG

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10
    Dadurch ist diese bereichsspezifische Verschwiegenheitsvorschrift als dem Anspruch auf Informationszugang entgegenstehender Ausnahmegrund in das Informationsfreiheitsgesetz integriert (vgl. Beschlüsse des 6. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, und vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 -, beide Juris).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10
    Grundsätzlich bedarf es dafür gemäß § 98 VwGO in Verbindung mit § 358 ZPO eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache oder aber einer vergleichbaren förmlichen Äußerung des Hauptsachegerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 -, BVerwGE 119, 229, 232, und vom 12. Januar 2006 - 20 F 12.04 -, BVerwGE 125, 40, 42).
  • BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04

    Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw.

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10
    Grundsätzlich bedarf es dafür gemäß § 98 VwGO in Verbindung mit § 358 ZPO eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache oder aber einer vergleichbaren förmlichen Äußerung des Hauptsachegerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 -, BVerwGE 119, 229, 232, und vom 12. Januar 2006 - 20 F 12.04 -, BVerwGE 125, 40, 42).
  • BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03

    In-camera" -Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10
    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334, und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).
  • VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07

    Zugang zu Informationen durch das Bundesministerium der Finanzen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10
    Insofern ist auch das Urteil des Verwaltungsgerichts D-Stadt vom 3. Dezember 2008 (2 A 132/07 -, Juris) zwischen den Beteiligten für das vorliegende Verfahren nicht bindend, ohne dass sich der Senat im Einzelnen mit der dort geäußerten Rechtsauffassung auseinandersetzt.
  • VGH Hessen, 16.02.2012 - 6 B 2464/11

    Beteiligung Dritter am Informationszugang

    Auf Antrag des Beigeladenen stellte der Hessische Verwaltungsgerichtshof - Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO - mit Beschluss vom 24. August 2010 (27 F 820/10) fest, dass die Verweigerung der Vorlage des Berichts mit Sperrerklärung vom 23. März 2010 rechtswidrig war.
  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 27 F 2244/13

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

    Allerdings haben sowohl der erkennende Fachsenat (vgl. Beschluss vom 24. August 2010 - 27 F 820/10 -, Juris, dort allerdings noch zu § 3 Nr. 1d) IFG) als auch das Bundesverwaltungsgericht in der diesbezüglichen Beschwerdeentscheidung (Beschluss vom 23. Juni 2011, a.a.O.) festgestellt, dass es nicht genügt, auf allgemeine Befürchtungen mangelnder freiwilliger Kooperation der Institute als Folge der Offenlegung hinzuweisen.
  • VG Frankfurt/Main, 21.11.2012 - 7 K 2190/11

    Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auf Antrag des Klägers, die Sperrerklärung für rechtswidrig erklären zu lassen, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof im sogenannten "In-Camera-Verfahren" gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 i.V.m. § 189 VwGO am 24.08.2010, dass die Verweigerung der Vorlage des Berichts durch die Sperrerklärung rechtswidrig gewesen war ( 27 F 820/10).
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